Unser Service für Sie

  • Zulassungen, Umschreibungen sowie An-/Ab- und Ummeldungen

  • Zuteilung eines Saisonkennzeichens

  • Kurzzeit- und Zollkennzeichen für TÜV- und Überführungsfahrten

  • Berichtigung der Fahrzeugpapiere

    Zulassung leicht gemacht.


    Wir von der Zulassung Giesing haben es uns als Aufgabe gemacht die Zulassung für Sie so bequem wie möglich zu gestalten. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.

    • Ohne Zeitaufwand
    • Keine Zusatzkosten
    • Schnell
    • Einfach


     

     

    Was sie für die Zulassung benötigen:

    Zulassung eines Neufahrzeuges
  • Personalausweis, alternativ Reisepass mit Meldebestätigung
  • Kfz-Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • EVB-Nummer / Versicherungsbestätigung
  • Zulassungvollmacht
  • CoC-Papier / Datenblatt des Herstellers
  • SEPA-Lastschriftmandat für die KFZ-Steuer
  • Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
  • Erklärung zur Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren (SEPA-Mandat)
  • Sofern erforderlich, gültiger Bericht über die letzte Hauptuntersuchung
  • Personalausweis oder Reisepass sowie Meldebestätigung
  • bisherige Kennzeichen
  • neue Kennzeichenschilder
  • bei Firmen: zusätzlich die Gewerbeanmeldung und eventuell Handelsregisterauszug
  • bei Vereinen: Vereinsregisterauszug
  • schriftliche Vollmacht sowie den Personalausweis oder Reisepass bei Vertretung
  • Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Nachweis über eine gültige HU
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder Konformitätszertifikat (CoC)
  • ggf. ausländische Fahrzeugdokumente, Herstellerbescheinigungen und Gutachten im Original
  • Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Versicherungsbestätigung („gelbe Karte“)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO (Gültigkeit mindestens so lange wie gewünschter Zulassungszeitraum)
  • Bei abgemeldeten Fahrzeugen: Außerbetriebsetzung
  • ggf. Nummernschilder
  • Kontaktieren Sie uns:

    Sie haben Fragen oder Anregungen oder möchten direkt einen Termin vereinbaren ? Füllen Sie einfach das Kontaktformular aus, wir werden uns so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzten.

      Die über dieses Formular übermittelten Daten werden nur für den Zweck der Kontaktaufnahme verwendet und gespeichert. Damit bin ich einverstanden. Bitte auswählen.

      Informationen zum Datenschutz und zur Speicherung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.